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Widerrufsrecht

Nach Art. 16 Buchstabe I RL 2011/83/EU bzw. § 312g BGB besteht zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang von Freizeitbetätigungen kein Widerrufsrecht, wenn die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

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